Selbstverwaltung im Handwerk bedeutet, dass Handwerkerinnen und Handwerker und ihre Vertretungen wichtige Aufgaben und Entscheidungen eigenverantwortlich in den Handwerkskammern übernehmen. Sie regeln gemeinsam zentrale Angelegenheiten ihres Berufsstandes und vertreten als Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer und Betriebsinhaberinnen / Betriebsinhaber die Interessen des Handwerks gegenüber dem Staat.
Die Handwerkskammer ist die Selbstverwaltungseinrichtung aller Handwerksbetriebe im Kammerbezirk. Neben den Betriebsinhaberinnen / Betriebsinhabern sind alle Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer sowie alle Auszubildenden der Handwerksbetriebe Mitglied der Handwerkskammer. Deshalb sind in allen Gremien der Kammer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beteiligt. Die Handwerkskammer vertritt also auch die Interessen der angestellten Meisterinnen und Meister, der Gesellinnen und Gesellen sowie der Auszubildenden in den Betrieben. Die Mitwirkung erfolgt ehrenamtlich.